Gehwegparken

Ihr Bürgerverein Informiert:
Ab Januar 2017 wird das Parken auf Gehwegen auch in Karlsruhe nicht mehr geduldet. Den Inhalt gehwegparkendes nebenstehenden „Leitfadens“ finden Sie u.a. hier.

Die Bürgervereine wurden u.a. über diesen Leitfaden verpflichtet, dem Ordnungs- und Bürgeramt bis September 2016 Vorschläge in Form von Anträgen über mögliche Ausnahmeregelungen für ihre Stadtteile vorzulegen. Dies ist eine im Ehrenamt unmöglich zu leistende Aufgabe, die zudem eigentlich von bezahlten Kräften der Stadt Karlsruhe zu leisten wäre.

Der Bürgerverein Oberreut weist deshalb vorsorglich schon heute evtl. Haftungsansprüche aus der Anwendung der StVO zurück!

Ab Januar 2017 wird das Ordnungsamt unberechtigte Gehwegparker (ein Teil eines Pkw usw. reicht aus, um illegal zu parken) ausnahmslos zur Kasse bitten! Soweit Sie in Ihrem unmittelbaren Wohnumfeld in Oberreut erkennen, dass dort Ausnahmen möglich sein könnten, weiterhin auf dem Gehweg zu parken, teilen Sie dies ihrem Bürgerverein möglichst schriftlich an:  Bürgerverein Oberreut, Goerdelerstr. 1

Die möglichen Ausnahmesituationen sind mit Maßangaben aus dem Leitfaden ersichtlich, können hier aber aus Platzgründen nicht dargestellt werden.

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